Rechtsprechung
   BSG, 19.10.1983 - 3 RK 15/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10350
BSG, 19.10.1983 - 3 RK 15/82 (https://dejure.org/1983,10350)
BSG, Entscheidung vom 19.10.1983 - 3 RK 15/82 (https://dejure.org/1983,10350)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 15/82 (https://dejure.org/1983,10350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,10350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Grundurteil - Belastungserprobung - Arbeitstherapie - Abgrenzung zum Beschäftigungsverhältnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 72/66
    Auszug aus BSG, 19.10.1983 - 3 RK 15/82
    Werden in einem Grundurteil insoweit keine ausreichenden Feststellungen getroffen, so leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel (vergleiche zuletzt BSG vom 1968-10-31 2 RU 72/66 = USK 68100).
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    Indem sie Grundarbeitsfähigkeiten fördert, soll Arbeitstherapie gerade durch den Fähigkeitserwerb gezielt Krankheit - im dargelegten umfassenden Sinne - behandeln, insbesondere die Persönlichkeit in einem sich wechselseitig mit dem Fähigkeitserwerb bedingenden Prozess stabilisieren (vgl auch BSG Urteil vom 19.10.1983 - 3 RK 15/82 - juris RdNr 17 = USK 83141; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6 S 20) .
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

    Dieser gibt den Rechtsbeziehungen zwischen den an der Maßnahme Beteiligten das Gepräge, und zwar auch dann, wenn die Maßnahme in einem Betrieb stattfindet; evtl Weisungsbefugnisse eines Arbeitgebers sind demgegenüber nachrangig (vgl Urteil vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 15/82 - USK 83 141; Urteil vom 26. Juli 1978 - 3 RK 26/76 - USK 78 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht